1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Modellbau Rost.
1.2 Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten grundsätzlich nicht, es sei denn diese werden ausdrücklich anerkannt. Dies betrifft vor allem Zahlungs- und Lieferfristen, die von denen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Modellbau Rost genannten abweichen.
2. Angebote
2.1 Alle Angebote von Modellbau Rost sind freibleibend und unverbindlich.
Es gilt die im Angebot vermerkte Bindefrist bezüglich Preis und Liefertermin.
Wenn nichts anderes im Angebot vermerkt ist, halten wir uns an unsere Angebote 4 Monate gebunden.
3. Verträge über Lieferungen und Leistungen
3.1 Aufträge bedürfen der Schriftform und werden von uns innerhalb von 7 Tagen dem Kunden bestätigt. Änderungen, Ergänzungen und Nachträge bedürfen der Schriftform.
3.2 Alle uns zugänglich gemachten und zur Erfüllung unserer Leistung notwendigen Unterlagen (Zeichnungen, CAD-Daten, technologische Unterlagen etc.) werden von uns gespeichert.
Alle Unterlagen werden Dritten nicht zugänglich gemacht.
3.3 Für Datenverlust und die Folgen von illegalem Datenmißbrauch übernehmen wir keine Haftung!
4. Liefertermine
4.1 Liefertermine sind schriftlich zu vereinbaren.
4.2 Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Bestellungen.
Wird die von Modellbau Rost geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik oder unverschuldetem Unvermögen bei sich selbst oder bei einem seiner Lieferanten verzögert, berechtigt dies Modellbau Rost die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinaus zu schieben.
Auf diese Leistungs- und Lieferzeitverlängerung kann sich Modellbau Rost nur berufen, wenn er den Besteller über die vorgenannten Umstände der Lieferzeitverzögerung unverzüglich benachrichtigt.
Dauert die Behinderung länger als 6 Wochen, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurück zu treten.
4.3 Modellbau Rost ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.
5. Gewährleistung
5.1 Maßgebend für Qualität und Ausführung ist die Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit.
Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.
Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme des Vertragsgegenstandes. Dies gilt nicht, falls gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.
5.2 Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
Bei berechtigten Mängelrügen hat Modellbau Rost die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Besteller gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.
5.3 Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und der Ausführung bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
5.4 Abweichungen in den Abmessungen und in den Ausführungen sind vor der Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung durch den Besteller zu überprüfen. Eine Haftung des Modellbau Rost für Folgeschäden aus Verletzung dieser Obliegenheitspflicht des Bestellers wird ausgeschlossen, soweit nicht Modellbau Rost Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nachgewiesen werden.
5.5 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Modellbau Rost auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein vorsätzliches Handeln vorliegt.